Während der erste Teil dieses Beitrages in GEB 4/2011 sowohl die Verknüpfungen der verschiedenen Rechtsvorschriften und Technischen Regeln als auch die Schwierigkeiten behandelte, die sich bei deren Anwendung ergeben, beschäftigt sich die Fortsetzung mit den Hürden, die nicht in der Energieeinsparverordnung selbst begründet sind, sondern die sich in der Kommunikation zwischen den Baubeteiligten und während des Planungs- und Bauablaufs ergeben können.
Abweichungen von der Planung
Es scheint historisch gewachsen zu sein, dass der „Wärmeschutznachweis“ erst erstellt wird, wenn die Bauantragsplanung nahezu abgeschlossen ist. Dies schränkt in vielen Fällen den Gestaltungsspielraum für die energetische Planung erheblich ein: Die Chance einer Tageslichtoptimierung durch niedrigere Fensterstürze wird abgelehnt, da sich dies auf die Gestaltung der Fassade auswirkt und eine Umplanung nach sich ziehen würde. Oder für den Einbau einer Lüftungsanlage fehlt entweder die notwendige Geschosshöhe oder es gibt keinen Platz für die erforderlichen Schächte. Wird dann doch eine Lösung gefunden, kann das Kanalnetz nicht optimal geplant werden, was zu höheren Druckverlusten und größeren spezifischen Ventilatorleistungen führt.
Nachdem die energetischen Berechnungen angestellt und die Berichte an die Beteiligten verteilt wurden, erfolgt oftmals keine planungs- und ausführungsbegleitende Fortschreibung der Berechnungen. Dies obwohl – einem Naturgesetz gleich – bei nahezu jedem Bauvorhaben von der ursprünglichen Planung abgewichen wird. Erst im Zusammenhang mit der Erstellung des Energieaus ...
Hürden in Anwendung und Umsetzung der EnEV (Teil 2)