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Häufige Fragen zur Energieeffizienz-Expertenliste

Unabhängigkeit entscheidet

Muss ich in der Liste eingetragen sein, um die Anträge für die Vor-Ort-Beratung stellen bzw. die Förderanträge für die KfW unterzeichnen zu können? Die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste ist für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) freiwillig. Für die geförderte Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern (Programm-Nr.: 431) sowie bei der Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist eine Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bereits seit 1. Juni 2013 bzw. 1. März 2013 verpflichtend. Ab 1. Juni 2014 wird die Eintragung in die Expertenliste für alle KfW-Programme aus dem Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Sachverständige aus der Expertenliste berechtigt für die Programme 151/152, 153, 430 und 431 Anträge zu unterschreiben bzw. ihre Durchführung zu bestätigen. Kann ich mich auch mit einer Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen? Der Eintrag in die Expertenliste ist auch mit einer Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk möglich. Zusätzlich muss der Experte ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach § 21 EnEV 2009 sein. Für die Eintragung als Vor-Ort-Berater (BAFA) muss zudem die Antragsberechtigung als Vor-Ort-Energieberater beim BAFA haben. Die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater muss dem Rahmenlehrplan von 2012 entsprechen. Dann kann man sich in der Regel auch für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) und für die KfW-Förderprogramme eintragen lass ...

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