Nichtwohngebäude konnten bisher ähnlich wie Wohngebäude berechnet werden, obwohl sie sich in ihrer Nutzung stark unterscheiden. Durch die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sind für Nichtwohngebäude jedoch zusätzliche Nutz-energien, z. B. die Nutzenergie für Beleuchtung, zu berücksichtigen. Das Ergebnis: für Wohn- und Nichtwohngebäude müssen seit dem Inkrafttreten der EnEV am 1. Oktober 2007 unterschiedliche Rechenverfahren angewendet werden.
Zu errichtende Nichtwohngebäude
Neben der Einführung des Energieausweises für bestehende Gebäude ist das neue Bilanzierungsverfahren für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:2007-02 eine der wesentlichen Neuheiten in der EnEV 2007. Für Nichtwohngebäude werden künftig neben dem Heizwärmebedarf auch der Kühlbedarf, der Nutzenergiebedarf für die Trinkwarmwasserbereitung, der Beleuchtung sowie für die energetische Luftaufbereitung ermittelt. Das Rechenverfahren der DIN V 18599 basiert auf einem Mehr-Zonen-Modell, um so die unterschiedlichen Nutzungen abbilden zu können, die sich innerhalb eines Nichtwohngebäudes ergeben. Die Normenreihe umfasst insgesamt zehn Teile: DIN V 18599:2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung
Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
Teil 3: Nutzenergie für die energetische Luftaufbereitung
Teil 4: Nutz- und Endener ...
Energieausweise — welche Rechenverfahren stehen dahinter?