Als eines der großen EU-Projekte hat sie das Potenzial, das Gesicht der Heiztechnik-Branche zu verändern: die ErP(Ökodesign)-Richtlinie [1]. Erste Bereiche (LOTs) für Heiztechnikprodukte wurden durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt. Die zugehörigen Durchführungsverordnungen müssen bis zum 26. September 2015 umgesetzt werden. Ab dann ist für bestimmte Heizgeräte und Verbundanlagen ein Effizienz-Etikett erforderlich.
Ziel der ErP-Richtlinie ist es, die Energieeffizienz „energieverbrauchsrelevanter“ Produkte (ErP: Energy-related Products) durch die Vorgabe verbindlicher Mindesteffizienzstandards zu steigern. In diesem Zusammenhang wird auch eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Heizgeräte mit Effizienzlabels – in den Durchführungsverordnungen für Wärmeerzeuger sowie Trinkwassererwärmer werden sie als Etiketten bezeichnet – eingeführt. Bereits seit Längerem sind von der ErP-Richtlinie Haushalts- und Elektrogeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke und neuerdings auch Fernseher betroffen. Auch die LOTs für Klimageräte bis 12 kW Kälteleistung (siehe GEB 09/2012 „Neue Richtlinien für Klimaanlagen bis 12 kW“) und für Nassläufer-Umwälzpumpen sind bereits inkraft.
Bei den altgewohnten Glühlampen hatte die ErP-Richtlinie bereits drastische Auswirkungen – sie sind zwar noch nicht aus den privaten Kellerregalen, aber weitgehend aus den Geschäften verschwunden. Ungetrübt sind hingegen die Auswirkungen der Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten (Stand-by). Immerhin verursache ...
Die ErP-Richtlinie verändert die Heiztechnik-Branche (Teil 1)