Die WSVO 1995 verfehlte den Niedrigenergiestandard für den Neubau. Die Bundesländer forderten eine erneute Novelle. Die trat 2002 als „Energieeinsparverordnung“ in Kraft, führte aber nicht zum Niedrigenergiestandard. Bezogen auf die Endenergie verbesserte sich das Anforderungsniveau für Neubauten gegenüber der WSVO 1995 um etwa 20 Prozent (siehe GEB 11/12 2010, S. 50, Abb. 6), wobei sich der Wärmeschutz der Gebäudehülle gleichzeitig verschlechtern konnte. Das lag am Primärenergiebedarf als neuem Anforderungsniveau (Abb. 1). Den hatten die Bundesländer durchgesetzt, bei denen der Referentenentwurf des BMBau/BMWI durchgefallen war. Dessen Endenergiebezug mit „Plafondierung“ zur Bewertung der Umweltqualität der einzelnen Energieträger wurde nun angeblich eleganter durch den Primärenergiebezug ersetzt. Dieser integrierte alle Energieverluste auf der gesamten Prozesskette vom „Bohrloch bis zur Gebäudehülle – Primärenergiefaktor = 1,1“ beziehungsweise vom „Wald bis zum Pelletskessel – Primärenergiefaktor nur für den nicht regenerativen Anteil = 0,2“. Nur hatten die Bundesländer die Rechnung ohne die politischen Einflüsse auf Bundesebene gemacht. Das eigentliche Ziel des fragwürdigen Primärenergiebezuges, die Bewertung der Umweltqualität der Energieträger, wurde durch Ausnahmeregelungen verwässert. Verständlich war er für Endverbraucher ohnehin nicht. Denn das Verfahren berücksichtigte nicht die begrenzte Verfügbarkeit regenerativer Energieträger (feste, flüssige und gasförmige Biom ...
Der lange Weg von der DIN 4108 bis zur EnEV (Teil 3)