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Datenschutz-Grundverordnung

Nach einer zweijährigen Übergangsfrist sind seit dem 25. Mai die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und parallel das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) rechtsverbindlich. Damit werden Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Das soll den Schutz personenbezogener Daten verbessern, einen freien Datenverkehr innerhalb der EU sicherstellen sowie den Datenschutz an die Herausforderungen durch Cloud Computing, Big Data, Soziale Medien oder Suchmaschinen anpassen. Die DSGVO rückt allerdings nicht nur fragwürdige Datenpraktiken großer Internetkonzerne in den Fokus behördlicher Kontrolle, sondern auch alle Personendaten-relevanten Geschäftsprozesse kleiner und mittlerer Unternehmen. Das hat zahlreiche Konsequenzen und bürdet Planungsbüros ebenso wie Handwerksunternehmen viele Pflichten und zusätzliche Arbeit auf. Was sind Personendaten und wo fallen sie an? Auch Gebäude-Energieberater, Planungsbüros und Handwerksbetriebe unterliegen nun strengeren Datenschutzregeln – denn auch sie erheben, speichern, verwalten, verarbeiten oder übermitteln personenbezogene Daten von Bauherren, Hauseigentümern, Projektpartnern, Handwerkern, Subunternehmern, Lieferanten, Dienstleistern und Mitarbeitern. Deshalb müssen sich alle Inhaber planender oder ausführender Unternehmen mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen und den Personendatenschutz rechtskonform umsetzen. Im Fokus der DSGVO steht der Schutz personenbezogener Daten. Das sind prinzipiell alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. ...

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