Um eine Wohnung instand zu halten, müssen auch Mieter ihren Anteil beitragen. Doch wo liegen die Grenzen des Zumutbaren? Kann zum Beispiel von einer Familie nach dem Auftreten von Schimmel verlangt werden, den ganzen Tag über in regelmäßigen Abständen zu lüften? Das verneinte die Justiz nach Mitteilung des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. (Landgericht Aurich, Aktenzeichen 2 T 51/05)
Der Fall: Der Pilzbefall an den Wänden war äußerst lästig, darüber waren sich der Eigentümer einer Wohnung und seine Mieter einig. Um den Schimmel los zu werden, wurde ein Spezialist befragt. Der empfahl, vier Mal am Tag jeweils 15 Minuten zu lüften, vorher die Heizung ab- und danach wieder aufzudrehen. Den Bewohnern schien das unzumutbar. Schließlich seien sie ja nicht ständig zu Hause, entgegneten sie.
Das Urteil: Auch das Landgericht Aurich sah die Angelegenheit so. Es sei mit dem normalen Alltag nur schwer zu vereinbaren, sich an solch strenge Lüftungspläne zu halten. Der Vorschlag, auch wenn er von einem Experten kam, könne von den Mietern nicht umgesetzt werden. Die Folge: Es liege hier ein Mangel der Wohnung vor, der zur Mietminderung berechtige. GLR
RECHT