Damit Bezahlung und Leistung zusammenpassen
Mit Erscheinen der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2009 wurden die Leistungen der Thermischen Bauphysik in die Empfehlungen verbannt und hatten somit keinen verbindlichen Charakter. Da die Tabelle aus der HOAI 2002 unverändert übernommen wurde, bezieht sich die Tabelle nach wie vor auf die WsVO, deren Nachweisleistung bis zur letzten WsVO 1995 in etwa gleich blieb. Eine Zonierung und eine Bewertung von Anlagentechnik kannte die WsVO nicht. Nur eine einfache Heizwärmebetrachtung, die sich überwiegend mit der Hüllfläche befasste, ist mit dem Honorar der HOAI abgegolten.
Doch die Anforderungen und damit auch das notwendige Honorar sind seither um ein Vielfaches gewachsen. Grund dafür ist die notwendige Zonierung, die separate Bilanzierung der Zonen, die Bewertung der Anlagentechnik je Zone, die Bewertung der gemeinsamen Anlagentechnik sowie die primärenergetische Bewertung nach EnEV und EEWärmeG. Dieser Leistungsumfang ist in der HOAI-Tafel nicht berücksichtigt.
Bietet heute noch ein Ingenieur oder Architekt zu der „alten“ HOAI-Tabelle im Anhang der jetzt geltenden HOAI an, wird letztlich dem Auftraggeber nicht die geschuldete Leistung in der geschuldeten Qualität erbracht, bzw. sie wird mittels einer (nach HOAI unzulässigen) Honorarmischkalkulation aus Mehreinnahmen in anderen Bereichen finanziert.
Bestehende Honorarermittlungen reichen nicht aus
Bislang gab es einige wenige Ansätze, die Honorare zu vereinheitlichen. Einer davon ist die kürzlich in dritter Überarbeitung erschienene Honorartafel in der Zeitschrift bauen+energie aus dem Bundesanzeiger und Fraun ...