EnEV-Konformität bei KfW-Tilgungszuschuss
Wie bewerten Sie das Haftungsrisiko eines Energieberaters, wenn er mit seiner Unterschrift für die Erlangung des 10%igen Tilgungszuschusses im CO2-Gebäudesanierungsprogramm bestätigt, dass die Bauausführung EnEV-Kriterien genügt, unter folgenden Aspekten:
Ein Baubeteiligte ist insolvent.
Der Energieberater kann nicht alle Materialien auf ihre Eignung und DIN Konformität prüfen.
Er werden Eigenleistungen erbracht oder der Energieberater kann nicht immer auf der Baustelle sein.
Es entstehen rechnerische Unsicherheiten bei der Bestimmung von U Werten im Bestand ohne Bestimmung der Rohdichten entstehen und es gibt keine amtlich geprüfte oder zertifizierte Passsoftware.
Alfred Heilmann, Ingenieur, Linsengericht
Durch die Bestätigung gegenüber der KfW, erklärt der Energieberater, dass das Bauwerk nach den für die KfW-Förderung relevanten Bedingungen ausgeführt worden ist und dass mit den vorgesehenen Maßnahmen das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht wird. Die KfW geht davon aus, dass durch die genannten Maßnahmen die geforderten Einsparungen erzielt werden können. Zudem werden Vorschriften benannt, nach denen die Energieeinsparungen errechnet werden können. Schließlich erklärt der Energieberater im Kreditantrag, dass die Mindestanforderungen an Außenbauteilen gemäß § 8 Absatz 1 und 2 EnEV erfüllt sind, wodurch bestätigt wird, dass die im Anhang 3 Tabelle 1 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile nicht überschritten werden.
Bei der Abgabe dieser Erklärung ergibt sich eine besondere Haftung des Energieberaters. Best&aum ...
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