Der Anschluss eines Kaminofens an einen Kamin durch einen Wohnungseigentümer stellt für die übrigen Wohnungseigentümer einen Nachteil dar, wenn aus technischen Gründen nur ein Ofen an den Kamin angeschlossen werden kann. Auch wenn dies dann zum Ergebnis führt, dass überhaupt kein Wohnungseigentümer diesen Kamin nutzen kann, so ist dieses Ergebnis hinzunehmen, wenn nur so jedem Wohnungseigentümer die Nutzungsmöglichkeit erhalten bleibt.
Quelle: Rechtsanwalt Reinhard Hahn/ Landgericht München I, Aktenzeichen 1 T 22910/07