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Haftungsrisiken bei der Energieausweiserstellung (Teil 2)

Richtig absichern

Eine Haftpflichtversicherung sichert in dem vom Versicherungsvertrag umfassten Rahmen den Energieausweisaussteller grundsätzlich gegenüber gesetzlichen Ansprüchen ab. Der Rahmen der versicherten Aktivitäten ist aber jeweils unterschiedlich gefasst, je nachdem, ob es sich um eine Berufshaftpflicht oder eine Betriebshaftpflicht handelt. Eine allgemeine Aussage zu den versicherten Aktivitäten lässt sich nicht treffen, da alle Versicherungsanbieter unterschiedliche Versicherungsbedingungen verwenden. Verschieden ist auch bei den Versicherungen der Umfang der Haftung, d.h. welche Schäden konkret übernommen werden: Sachschäden, Vermögensschäden (gekoppelt an Personen- und Sachschäden), reine Vermögensschäden, Personenschäden etc. Es bestehen auch Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Unabhängig davon, welcher Haftpflicht-Versicherungstyp vorliegt, kommt es bei der Versicherung von Schäden aus der Tätigkeit des Energieausweisausstellers grundsätzlich darauf an, dass der Versicherungsschutz ausdrücklich mindestens folgende Punkte beinhaltet: Nennung der beruflichen Tätigkeit „Energieausweisausstellung“: Wenn im Vertrag nicht eindeutig die ausgeführte Tätigkeit benannt ist, bleibt im Zweifelsfall ein zu großer Interpretationsspielraum. Abdeckung reiner Vermögensschäden: Reine Vermögensschäden decken das Haftungsrisiko auch dann, wenn nicht gleichzeitig ein Personen- oder Sachschaden verursacht wurde – im Gegensatz zur einfachen Vermögensschadenabsicherung. Im ersten Teil des Beitrags wurden verschiedene Schadensrisiken bei Energieberater-Tätigkeiten beschr ...

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