Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gebraucht Räume für eine gewerbliche Nutzung. So, wie es auch bei Energieberatern durchaus vorkommen kann. Eine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages ist jedoch nicht schon dadurch begründet, dass der Mieter Computer, Fax und Telefon als Arbeitsmittel für seine gewerbliche Tätigkeit in der Wohnung nutzt. Eine gewerbliche Nutzung stellt nur dann einen vertragswidrigen Gebrauch dar, wenn die Räume hierdurch stärker als durch das bloße Bewohnen abgenutzt werden oder wenn mit dieser Nutzung ein nicht nur unerheblicher Publikumsverkehr einhergeht oder sich hierdurch sonstige unzumutbare Nachteile oder Belästigungen der Mitmieter ergeben.
Quelle: Rechtsanwalt Reinhard Hahn/Amtsgericht
Hamburg, Aktenzeichen 48 C 477/08