Ab Seite 210 im Anhang 6 der aktualisierten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen stellt das Deutsche Institut für Bautechnik unter anderem die Regelungen zum Einsatz von Brandsperren dar. Erstmals benennt die Verordnung als mögliche Alternative zu Stahlblechen die Ausführung einer horizontalen Brandsperre mit einem nichtbrennbaren, formstabilen Dämmstoff (Schmelzpunkt > 1.000 °C) als Lösung bei Hinterlüftungsraumtiefen bis zu 100 mm. Das Fixrock BWM Brandriegel Kit erfüllt die dafür vorgesehenen Bedinungen und wird seit vielen Jahren in der Praxis eingesetzt. Das System verfügt über die Brandschutzklassifizierung A2-s1, d0 und besteht aus zwei miteinander veklebten Steinwolleplatten. Eingesetzt wird die Brandsperre in Zwischenräumen bis maximal 400 mm zwischen tragender Wand und Hinterkante der Bekleidung, wenn die Dämmung zweilagig verlegt wird. Der Brandschutz ist patentiert, wärmebrückenfrei und leicht zu installieren. Die Dicke des Brandriegels variert bei den Größen S, M, L und XL zwischen 180 und 300 mm. fk
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