Auch die Leistungsanforderungen an Terminplanung, Koordination und Kostenverantwortung sind bei der neuen HOAI gestiegen. Unter anderem ist eine formale Abnahme nunmehr Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. In vielen Bestimmungen bzw. Paragrafen der HOAI sind neue zusätzliche Schriftlichkeitserfordernisse enthalten.
Mehr Rechtssicherheit durch Qualitätsmanagement
Die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-System) mit Definition von praxisorientierten Standards und Vorgaben, unterstützt beispielsweise durch Checklisten, kann helfen, diese zusätzlichen Leistungsanforderungen leichter und „rechtssicher“ umzusetzen. So geht die Rechtsprechung zum Beispiel von einem Organisationsverschulden aus, wenn im Schadenfall nicht nachgewiesen werden kann, dass bestimmte organisatorische Maßnahmen getroffen waren, diesen Schaden im Vorhinein auszuschließen. Ein eingeführtes QM-System mit entsprechenden Regelungen kann im Zweifel vor Gericht schon ausreichen, um eine Schuldfrage abzuwenden.
TÜV Rheinland-Qualitätsstandard Planer am Bau
Der QualitätsVerbund Planer am Bau berät Architektur- und Ingenieurbüros bei der Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems nach dem TÜV Rheinland-Qualitätsstandard Planer am Bau. Dieses von Architekten und Ingenieuren mitentwickelte Qualitätssiegel ist für Planer eine Alternative zur Zertifizierung nach ISO 9001, da es schlanker, kostengünstiger und effizienter sowie branchenspezifisch auf die Bedürfnisse von Planungsbüros zugeschnitten ist. Da es sich um ein anerkanntes QM-System handelt (das QZ Planer am Bau ist als Marke eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt), wird es auch von öffentlichen Auftraggebern bundesweit anerkannt. Initiatoren sind die langjährig erfahrenen Bauingenieure Dr.-Ing. Knut Marhold und Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng. GLR