Fast unbemerkt wurde am 16. Dezember 2002 die Richtlinie 2002/91/EG verabschiedet. Für welche Diskussionen diese als so genannte EU-Gebäuderichtlinie sorgen sollte, ahnte zu diesem Zeitpunkt kaum jemand. Die Vorbereitungen zur Umsetzung liefen im letzten Jahr auf Hochtouren, doch noch hinken viele EU-Mitgliedstaaten der Umsetzungsfrist am 4. Januar 2006 hinterher. Wer bis dahin die Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt hatte, musste einen Mangel an Fachkräften nachweisen. Andernfalls setzte sich das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommision in Gang (wir berichteten im GEB-Infoletter am 20. 04. 2006). Als Druckmittel taugt das jedoch kaum: Bis es zu einem Bußgeld kommt, tauschen die zuständigen Ministerien und die EU-Kommision einige Briefwechsel mit Mahnungen, neuen Fristen und Stellungnahmen aus. Das kann bis ins zweite Halbjahr 2007 andauern. Spannend ist auch die Frage, welche nationalen Verordnungen und Vorschriften jeweils als Umsetzung anerkannt werden. Denn einige Länder interpretieren die EU-Gebäuderichtlinie wohl anders als die EU-Kommision. Meldet ein Mitgliedstaat Vollzug, ist die Arbeit nicht automatisch erledigt. Brüssel muss erst seinen Segen dazu erteilen.
Großbritannien
Das Office of the Deputy Prime Minister (ODPM) hat am 13. September 2005 den Entwurf zur Novellierung der Gebäudeverordnung veröffentlicht und damit die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sind in England und Wales am 6. April 2006 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen in der Gebäudeverordnung sind eine Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden um 15 Prozent gegenüber dem bisherigen Niveau ...
Umsetzung der Gebäuderichtlinie in den EU-Ländern