Im Herbst wird die neue Energieeinsparverordnung in Kraft treten. Wer dann Energieausweise ausstellen darf, ist in einem komplexem Regelwerk festgelegt. Doch es bleiben Grauzonen wie das Beispiel einer Leserin aus Baden-Württemberg zeigt.
Fristen, Ausnahmen, Übergangsvorschriften - das Regelwerk des EnEV-Entwurfs ist nicht einfach zu durchschauen. In welchen Fällen, wann und von wem ein Energieausweis nach dem aktuellen Stand ausgestellt werden soll, haben wir für Sie in einem kompakten Überblick zusammengestellt.
Noch ist ungewiss, wann die neue EnEV in Kraft treten wird. Auch die Anhörung der Länder und Verbände ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch ist schon einiges aus dem EnEV-Entwurf bekannt geworden. Wir haben die wichtigsten, geplanten Neuerungen rund um den Energieausweis zusammengestellt.
Mit dem gestiegenen Dämmstandard kommt den Wärmebrücken sowohl bei der Planung als auch bei der energetischen Bewertung eines Gebäudes eine größere Bedeutung zu. Das neue Beiblatt 2 der Normenreihe DIN 4108 erleichtert es dem Planer, festzulegen, wie sich Wärmebrücken auf die Berechnung des Heizwärmebedarfs auswirken. Grundsätzlich fließen Wärmebrücken entweder individuell oder aber pauschal durch einen vollen oder reduzierten Zuschlag in die Berechnung ein. Die Neuausgabe 2006-03 enthält einige inhaltliche Anpassungen und verdeutlicht das Selbstverständnis des Beiblattes und seine planmäßige Anwendung.
Die EU-Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 4. Januar 2006 nachzukommen. So lautet die Fristsetzung in der EU-Gebäuderichtlinie. Deutschland hat diesen Termin verpasst. Doch wie weit ist die Umsetzung in anderen EU-Ländern fortgeschritten?
Die Heizlast-Norm DIN EN 12831 fordert für Räume mit unterbrochenem Heizbetrieb eine so genannte Aufheizleistung. Knackpunkt dabei ist, dass diese Aufheizleistung grundsätzlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden muss. Damit Planer ein kompetentes Beratungsgespräch führen können, müssen sie über die Zusammenhänge von Energieeinsparung und Nachtabsenkung/-abschaltung Bescheid wissen.
Mit der neuen DIN V 18 599 liegt ein Normenwerk vor, mit dem alle Gebäudetypen erstmals energetisch einheitlich bewertet werden können. Wir stellen Ihnen die Inhalte vor, erklären den Berechnungsablauf und geben Tipps für den Einstieg.
Bis Mai 2005 liefen die Vorbereitungen für den Energie- pass auf Hochtouren. Dann drehte sich alles nur noch um die Neuwahlen. Der Energiepass wurde ausgebremst. Wann und wie geht´s weiter?