Die Heizlast-Norm DIN EN 12831 fordert für Räume mit unterbrochenem
Heizbetrieb eine so genannte Aufheizleistung. Knackpunkt dabei ist, dass diese Aufheizleistung grundsätzlich
mit dem Auftraggeber vereinbart werden muss. Damit Planer ein kompetentes Beratungsgespräch führen können, müssen sie über die Zusammenhänge von Energieeinsparung
und Nachtabsenkung/-abschaltung Bescheid wissen.
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