Das bisherige Bewertungsverfahren für Wohngebäude auf Basis der DIN V 4108-6 und der DIN V 4701-10 ist nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterhin zulässig, obwohl die zugrunde liegenden Normen seit gut 14 Jahren nicht mehr grundlegend überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst wurden.
Gleichzeitig steht seit der EnEV 2009 mit der DIN V 18599 ein alternatives Verfahren zur energetischen Bilanzierung von Wohngebäuden zur Verfügung, das jedoch nur für gekühlte Wohngebäude verpflichtend ist und in der Praxis bislang bei Wohngebäuden nur wenig verwendet wird.
Der Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 23. Januar 2017 sieht daher vor, dass die energetische Bilanzierung aller Wohn- und Nichtwohngebäude auf Basis der Neufassung der DIN V 18599 von Oktober 2016 erfolgen soll. Das bisherige Bewertungsverfahren für Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 soll mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.
Auch wenn das Gebäudeenergiegesetz nun dem Bundestagswahlkampf zum Opfer gefallen ist und erst in der nächsten Legislaturperiode von einer neuen Bundesregierung weiterverfolgt werden soll, ist davon auszugehen, dass an der geplanten Umstellung des Nachweisverfahrens für Wohngebäude auf die DIN V 18599 weiter festgehalten wird. Dieser Schritt ist sinnvoll und notwendig, um das Nebeneinander von zwei verschiedenen Bewertungsverfahren zu beenden und die Potenziale der aktualisierten DIN V 18599 – gerade bei der Bewertung moderner Anlagentechnik – auch bei Wohngebäuden umfassend zu nutzen.
Um die Bewertung von Wohngebäuden zu vereinfachen und damit auch den Anwendern de ...
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