Der Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden rückt in den Fokus der Politik. Denn sie machen in Deutschland zwar nur etwa 13 % des Gebäudebestands aus, verbrauchen aber mehr als ein Drittel des Gebäudeenergiebedarfs. Hier liegt also ein hohes und bisher oft vernachlässigtes Einsparpotenzial. Laut Nationalem Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung sollen deshalb insbesondere Nichtwohngebäude vom erhöhten Fördervolumen für die Gebäudesanierung profitieren.
Aus diesem Grund fördert die KfW seit dem 1. Juli 2015 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude. Die bestehenden Förderprogramme für kommunale und soziale Nichtwohngebäude werden überarbeitet und ab 1. Oktober 2015 um eine Neubauförderung ergänzt. (Mehr dazu im Beitrag „Was geht, was bleibt, was kommt?“ im GEB 07/08-2015 und unter WEBCODE 1340)
Voraussichtlich ab Oktober können sich Experten für Nichtwohngebäude in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen. Bisher war dies nur für Experten möglich, die sich auf Wohngebäude oder die Energieberatung für den Mittelstand spezialisiert haben. Denn was für Wohngebäude gilt, trifft erst recht auf die komplexeren Nichtwohngebäude zu: Fachmännische Beratung und Begleitung beim energetischen Bauen und Sanieren ist notwendig. Es braucht Experten, die über Spezialwissen verfügen und die Gebäude ganzheitlich betrachten können. Noch ist es nur eine Empfehlung, doch die KfW plant eine verbindliche Regelung. Dann muss bei KfW-gefördert ...
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