Verkauf unbeheiztes Bestandsgebäude (Nichtwohngebäude)
Ein Nichtwohngebäude (früher als Schreinerei mit Büroteil, seit mehr als zehn Jahren nur noch als Lager genutzt), errichtet ca. 1973 und erweitert 1987, soll vom Eigentümer verkauft werden. Im Gebäude, das als Lager und damit nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzt wird, ist die Heizungsanlage auf Grund ihres Alters dauerhaft ausgeschaltet, die Leitungen sind entleert und entlüftet. De facto ist das Gebäude seit Jahren nicht mehr beheizt. Voraussichtlich würde der Kessel den erforderlichen Abgaswerten nicht mehr genügen, eine „Feuerbeschau“ durch den Kaminkehrer ist angekündigt. Ist in diesem Fall bei Verkauf (und der Angabe, dass es sich um ein nicht beheiztes Lagergebäude handelt) ein Energiesparnachweis erforderlich?
Nach Ihren Angaben verfügt das Gebäude über ein Heizungssystem und wurde in der ursprünglichen Nutzung beheizt. Grundsätzlich gilt, dass für ein Gebäude eine (temporäre, wenn auch mehrjährige) Nicht-Beheizung eines an sich zu beheizenden Gebäudes aufgrund von Leerstand nicht gleichzusetzen ist mit einem unbeheizten Gebäude, für das keine Nachweise zu führen sind. Auch erlischt durch das Fehlen einer Heizung bzw. einer funktionsfähigen Heizung nicht die Pflicht zur Energieausweiserstellung und -übergabe. Im Zweifelsfall muss eine fiktive Heizungsanlage angenommen werden, z. B. die zuvor vorhandene oder eben eine mit dem Käufer abgesprochene, geplante Heizungsanlage.
Ich möchte Sie hier auf die FAQ im FEBS verweisen. Unter „Energieausweis“ → „Berechnungsgrundsätze“ finden Sie je einen Themenpunkt zu Gebäuden ohne Heizung und zu zum Abriss bestimmten Gebäuden. Diese benennen nur die Mög ...
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