Flachdächer stehen für zeitgenössische moderne Architektur und lassen sich sinnvoll für Urban Gardening oder als Dachterrasse nutzen. Zu jedem Flachdach gehört aber auch eine Brüstung bzw. Attika, die entsprechend den energetischen Mindestanforderungen zu dämmen ist. Eine Alternative zur klassischen Rundum-Dämmung sind tragende Wärmedämmelemente. Hierbei wird die Attika nur punktuell angeschlossen – sie gehört somit nicht mehr zum beheizten Gebäudevolumen, wodurch ihre Höhe und Materialität für den Energieverlust keine Rolle mehr spielt.
Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, haben sich in den letzten Jahren die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden zunehmend verschärft. Je besser aber ein Gebäude insgesamt energetisch abschneidet, umso relevanter werden die Wärmebrücken. Diese örtlich begrenzten Störungen in der gedämmten Gebäudehülle erhöhen den Energieverlust, führen zu kritischen Temperaturen der Innenoberflächen und können somit einen Tauwasserausfall und damit auch Schimmelpilzwachstum zur Folge haben.
Wärmebrücken-Nachweis im Fokus der energetischen Optimierung
Die Ursache für Wärmebrücken kann in der Konstruktion, im Material oder in der Geometrie liegen. Im Umfeld von konstruktiven Anschlüssen, wie bei Balkonauskragungen oder Dach-Außenwand-Verbindungen, müssen Tragkräfte durch die Dämmebene übertragen werden, was bei vielen Attikaanschlüssen mit konstruktiven Wärmebrücken einhergeht.
Die Attika als Wandüberstand ist direkter Bestandteil der Außenwand, die konstruktiv an das Flachdach angeschlossen werden muss. Aufgrund ihrer großen Außenoberfläche entstehen hohe Wärmeverluste und raumseitig niedrige Oberflächentemperaturen. Die in der Regel um das gesamte Gebäude verlaufende Attika wirkt somit förmlich als Kühlrippe.
Mit Kenngrößen Wärmebrücken bewerten
Bezüglich der Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz beschreiben mehrere Kenngrößen die Qualität einer Wärmebrücke. So geben die Wärmedurchgangskoeffizienten ψ für linienförmige und χ für punktuelle Wärmebrücken Auskunft über die Transmissionswärmeverluste durch eine Wärmebrücke. Die minimale Innenoberflächentemperatur θsi,min und der Temperaturfaktor fRsi bewerten das Risiko für Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung.
Die Wärmeleitfähigkeit, etwa eines tragenden Wärmedämmelements, wird durch die Produktkenngröße λeq (äquivalente Wärmeleitfähigkeit) beschrieben, ebenso wie der davon abgeleitete produktdickenabhängige Wärmedurchlasswiderstand Req. Beide Werte (λeq und Req) können herangezogen werden, um Produkte hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit zu vergleichen und damit eine detaillierte Wärmebrückenberechnung durchzuführen.
Die Anforderungen an den Feuchteschutz von Wärmebrücken richten sich an die minimale Oberflächentemperatur Θsi,min. Diese sogenannte Schimmelpilztemperatur liegt bei 12,6 °C. Kühlt die Luft im Bereich der Wärmebrücke zu stark ab, steigt die relative Feuchte an dieser Stelle an und Tauwasserausfall entsteht. Um Tauwasserausfall und Schimmelpilze zu vermeiden, darf die minimale Oberflächentemperatur von 12,6 °C daher nicht unterschritten werden.
Wärmebrücken-Nachweis nach GEG
Geregelt sind die Mindestanforderungen an Wärmebrücken in der DIN 4108-2, auf die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verweist. Wärmebrücken sind nach dem GEG so zu dämmen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird. Mit der pauschalen, vereinfachten und detaillierten Methode gibt das GEG dabei drei Möglichkeiten vor, Wärmebrücken zu berücksichtigen.
Wärmebrücken müssen nicht berücksichtigt werden, wenn nach DIN V 18599 ein pauschaler ΔUWB-Wert für die Wärmebrücken auf die Transmissionswärmeverluste aufgeschlagen wird. Für den vereinfachten Wärmebrückennachweis ist mit Inkrafttreten des GEG die Verwendung des Beiblatts 2 der DIN 4108:2019-06 möglich. Wird der Wärmebrückennachweis bei der Ausführung einer Attika nach Beiblatt 2 der DIN 4108 geführt (sog. Gleichwertigkeitsnachweis), können geringere Wärmeverluste als bei der pauschalen Methode angenommen werden.
Einfache GEG-Berechnung für energetisch hochwertige Gebäude
Darüber hinaus wird die Dämmqualität in zwei Klassen eingeteilt: Kategorie A („A“lte Klasse) wird dabei wie bisher mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K), Kategorie B („B“essere Klasse) mit dem verminderten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,03 W/(m²K) berechnet. Der Planer kann dadurch auch bei energetisch hochwertigen Gebäuden auf eine einfache Methode zur Berücksichtigung der Wärmebrücken zurückgreifen.
Dabei müssen die Details den Anforderungen des Beiblattes 2 entsprechen. Dafür genügt in der Regel ein einfacher bildlicher Nachweis. Für abweichende Details muss jedoch ein rechnerischer Nachweis erfolgen. Eine detaillierte Berechnung der Wärmebrücke ist nach GEG ebenfalls immer möglich, jedoch mit einem hohen Aufwand verbunden, der sich besonders bei energetisch hochwertigen Gebäuden lohnt.
Vereinfachter Nachweis nach Beiblatt 2 DIN 4108:2019-06
Bei Ausführung der Attika nach Beiblatt 2 der DIN 4108 kann zwischen zwei Varianten gewählt werden, die sich jedoch unterschiedlich auf ihre Wärmedämmqualität und auch auf ihre Höhe auswirken: dem Einsatz einer Produktlösung (tragendes Wärmedämmelement) oder einer umlaufenden Dämmung. Bei Letzterer wird die Attika Teil des beheizten Gebäudevolumens. Deswegen steigt der Energieverlust durch eine Attika oder Brüstung, je höher diese ausgeführt wird. Ein bildlicher Nachweis nach Beiblatt 2 ist darum nur für eine Attika mit einer Höhe von bis zu 400 mm möglich. Für die in der Praxis meist höher geplanten Attiken und Brüstungen muss dann eine detaillierte Berechnung des Konstruktionsdetails erfolgen.
Wird hingegen ein tragendes Wärmedämmelement in der Dämmebene eingesetzt, ist die Attika nur punktuell angeschlossen. Die Attika gehört nicht mehr zum beheizten Gebäudevolumen, wodurch ihre Höhe für den Energieverlust keine Rolle spielt. Nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 kann eine Attika mit Produktlösung somit in beliebiger Höhe ausgeführt werden.
Für den vereinfachten Wärmebrückennachweis nach Beiblatt 2 müssen Produktlösungen für den Anschluss an Attiken, Balkonen oder den Gebäudesockel dabei die Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit (λeq-Wert) erfüllen. Für Attiken liegt dieser Grenzwert bei λeq ≤ 0,13 W/mK. Um diese Anforderung zu erfüllen, kann der Produktkennwert λeq mit der Wärmeleitfähigkeit der Zwischendämmung für den entsprechenden Produktabstand gemittelt werden.
Die Angabe von Grenzwerten für λeq-Werte ermöglicht zwar ein einfaches Vorgehen, jedoch setzt das neue Beiblatt 2 enge Grenzen: So müssen die λeq-Werte für Attikaanschlüsse nach dem in der EAD 050001-00-0301 (European Assessment Document) beschriebenen Verfahren ermittelt werden. Dies ermöglicht Architekten und Planern die herstellerübergreifende Vergleichbarkeit von λeq-Werten.
Dazu ein kleines Beispiel aus der Praxis: Bereits seit vielen Jahren liefert der badische Hersteller Schöck Bauteile zu seinem Wärmedämmelement Schöck Isokorb den entsprechenden λeq-Wert, der im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-6 nötig ist. Dies erhöht die Planungs- und Ausführungssicherheit hinsichtlich der Vorgaben aus dem Beiblatt 2.
Der Hersteller Schöck Bauteile GmbH bietet mit dem Isokorb XT Typ A für die Attika eine effiziente Lösung, um Wärmeverluste zu vermeiden. Da das tragende Wärmedämmelement in der Dämmebene liegt, zählt die Attika nicht zum beheizten Gebäude und ihre Höhe kann beliebig ausgeführt werden. Auch gestalterisch ermöglicht ein tragendes Wärmedämmelement maximale Flexibilität, denn die Brüstung kann so in Sichtbetonbauweise ausgeführt werden. Zahlreiche Produktlösungen, zugeschnitten auf spezifische Bausituationen, erlauben dabei den Anschluss von Beton an Beton, Stahl an Beton oder Stahl an Stahl. Zur Berechnung der Wärmebrücke können Planer und Architekten auf einen vereinfachten Nachweis zurückgreifen und gleichzeitig ein thermisch hochwertiges Ergebnis erzielen.
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