Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Investitionszuschuss beantragt werden. Da der Bundesregierung an einem zügigen Start der Förderung gelegen ist, möchte das BMWi das Programm zum 1. Januar 2019 starten. Die KfW weicht daher von der üblichen Ankündigungsfrist von 3 Monaten ab.
In diesem Zuge werden das KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme (294) – gefördert durch das BMWi – und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018 eingestellt.
Antragsberechtigt für die neue Förderung sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße. Der maximale Kreditbetrag beträgt i. d. R. 25 Mio. EUR, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden. Gefördert werden Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung in folgenden Modulen:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Elektrische Motoren und Antriebe
Ventilatoren
Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
Druckluftanlagen
Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
Dämmung von ...
Abo-Inhalt
Neues Förderprogramm für Unternehmen
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.