Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt in einem neuen Papier vor, HFKW in der EU für den Klimaschutz noch strenger zu regulieren, also den existieren Pfad für den F-Gase-Phase-down steiler zu gestalten.
Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) werden unter anderem als Kältemittel in Klima- und Kälteanlagen eingesetzt und können bei deren Befüllung, Betrieb und Entsorgung entweichen. Ein schneller Ersatz von HFKW-Kältemitteln durch natürliche Kältemittel würde CO2-Äquivalente in großem Umfang einsparen.
Geregelt werden teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und auch andere F-Gase bereits heute in der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gase-Verordnung). Sie verbietet bestimmte F-Gas-Anwendungen und gibt einen stufenweisen Verringerungspfad für fluorierte Treibhausgase vor: Bis 2030 senkt die derzeit gültige Verordnung die jährlich zulässige Menge neu in den Markt eingebrachter fluorierter Treibhausgasen auf dem europäischen Markt auf 21 % der Referenzmenge (Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012).
Absenkung auf 10 % statt 21 % der Referenzmenge
Damit hat die EU bereits 2014 einen ambitionierten Ausstiegsplan vorgelegt und war Wegbereiter globaler Maßnahmen auf diesem Gebiet. Im Hinblick auf die zunehmende Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen schlägt das Umweltbundesamt nun als Steigerung des Ambitionsniveaus vor, das Minderungsziel, flankiert durch weitere Verbote, auf 10 % der Referenzmenge bis zum Jahr 2030 abzusenken. So könnten zusätzlich gut 100 Mio. t CO2-Äquivalent im Vergleich zum bereits bestehenden Verringerungsplan eingespart werden. Ab dem Jahr 2030 würde durch diese Maßnahme der HFKW-Verbrauch um weitere 20 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr sinken.
Download des UBA-Papiers: Hydrofluorocarbon Emission Reduction: A Crucial Contribution to Climate Protection
Überarbeitung der F-Gase-Verordnung steht an
Gelegenheit dies zu regeln, bietet sich laut UBA-Präsident Messer bei der jetzt anstehendenden Überarbeitung der F-Gase-Verordnung der EU: „Wird unser Vorschlag umgesetzt, unterstützt das auch die Bemühungen der Weltgemeinschaft auf globaler Ebene, die HFKW-Emissionen weiter zu reduzieren. Eine anspruchsvolle Regulierung in der EU wird uns hier auch zahlreiche Exportchancen eröffnen.“
Natürliche Kältemittel, beispielsweise Ammoniak, Wasser, CO2 und Kohlenwasserstoffe mit keiner oder geringer Klimawirkung können als HFKW-Ersatzstoffe eingesetzt werden. Geräte und Anlagen mit diesen Kältemitteln haben sich in der Praxis bewährt und zeichnen sich durch vergleichbare oder bessere Energieeffizienz gegenüber den HFKW-Geräten und -Anlagen aus, argumentiert das Umweltbundesamt.
Mit dem Beschluss von Kigali zum Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht sind HFKW auch weltweit seit 2019 in den Industrieländern einem Phase-down unterworfen, Entwicklungs- und Schwellenländer folgen in zwei Gruppen in den Jahren 2024 und 2028 mit dem „Einfrieren“ des HFKW-Verbrauchs.
Leapfrogging bietet großes Einsparpotenzial
Da der Übergang von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, hin zu HFKW in vielen Ländern noch nicht oder nur zum Teil vollzogen ist, kann hier der Umstieg direkt auf natürliche Kältemittel erfolgen – eine Strategie, die als „leapfrogging“ [(freiwilliges) Auslassen einzelner Stufen im Laufe eines Entwicklungsprozesses] bezeichnet wird.
Hierzu gibt es bereits gute Beispiele, etwa das eines Klimageräte-Herstellers in Indien. Dieser setzt anstatt eines HFKW das natürliche Kältemittel Propan (R290) für den vorher verwendeten die Ozonschicht zerstörenden Stoff R22 in seinen Monosplit-Klimageräten ein. Die Geräte zählen zu den energieeffizientesten auf dem indischen Markt.
Bei vollständiger Einhaltung des Beschlusses von Kigali gehen die Emissionen der HFKW weltweit um über 60 Mrd. t CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2050 zurück. Bis zum Ende des Jahrhunderts wird durch den Beschluss ein weltweiter Temperaturanstieg um 0,4 K verhindert.
Illegaler Handel unterläuft Quotensystem der F-Gase-Verordnung
In Europa gibt es allerdings auch ein ernstes Problem mit dem F-Gase-Phase-down. Fluorierte Treibhausgase werden offenbar in einem so erheblichen Umfang illegal in Verkehr gebracht, dass die Gefahr besteht, dass das Quotensystem der F-Gase-Verordnung für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) unterlaufen wird. Deutschland will deshalb mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes dem illegalen Handel mit F-Gasen national etwas entgegensetzen. GLR