Die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-) Anlagen wurde zum zweiten Mal novelliert. Seit dem 11. Juni können Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gestellt werden. Diese umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher oder freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Hierauf hatte sich das Kabinett verständigt.
Mit dem Programm werden stationäre Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Im Zuge der Novellierung werden auch für die Um- und Aufrüstung von RLT-Anlage (vgl. Richtlinie Nr. 6.1) weitere Zuwendungsempfänger mit aufgenommen: Dazu zählen u. a. Einrichtungen der Rehabilitation, Frühförderstellen sowie besondere Wohnformen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe.
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