Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 20. Mai 2019 den 25. Teil (XXV-1) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie Schwimmbäder in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei EnEV-Berechnungen zu berücksichtigen sind. Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung auf der Internetseite des BBSR (bit.ly/geb1478) und als PDF-Dokumente beim DIBt (bit.ly/geb1479).
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