Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 20. Mai 2019 den 25. Teil (XXV-1) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie Schwimmbäder in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei EnEV-Berechnungen zu berücksichtigen sind. Sie stehen in einer...
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 7. August 2017 den 23. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung beschlossen. Er liefert Antworten zur Begriffsbestimmung Klimaanlage, zur Klimaanlageninspektion und zum Geltungsbereich von Anforderungen an...
Eine Auslegung der EnEV 2009 zu § 14 Absatz 1 ist neu erschienen. Durch die Auslegungen (17. Staffeln, davon sieben zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Zwei aktuelle Auslegungen der EnEV 2009 sind jetzt erschienen. Durch die Auslegungen (16. Staffel zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Aktuelle Auslegungen der EnEV 2009 sind jetzt beim BBSR verfügbar. Durch die Auslegungen (14. Staffel, 4. Staffel zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Aktuelle Auslegungen der am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind ab sofort auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügbar. Durch die Auslegungen (13. Staffel, 3. Staffel zur EnEV 2009) erhalten Anwender der Verordnung...
Aktuelle Auslegungen der EnEV 2009 sind jetzt beim BBSR verfügbar. Durch die Auslegungen (13. Staffel, 3. Staffel zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Aktuelle Auslegungen der am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind ab sofort auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügbar. Durch die Auslegungen (12. Staffel, 2. Staffel zur EnEV 2009) erhalten Anwender der...
Aktuelle Auslegungen der EnEV 2009 sind jetzt beim BBSR verfügbar. Durch die Auslegungen (12. Staffel, 2. Staffel zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.