Die Vorstände des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN e.V.) haben sich dafür ausgesprochen, den Nachweis für die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen zur Gewährung des iSFP-Bonus im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude unbürokratisch durch eine Energieberatererklärung zu gestalten.
Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 gibt es die Möglichkeit, einen um 5 Prozentpunkte höheren Förderzuschuss zu erhalten. So heißt es exemplarisch in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM):
„Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).“ [Ausgenommen sind in diesem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen „Fachplanung und Baubegleitung“.]
Aktuelle Nachweis-Anerkennung geht an der Praxis vorbei
Als Nachweis für den iSFP-Bonus wird momentan nach Auskunft des DEN vom BAFA nur der mit der Druckapplikation erstellte iSFP anerkannt – obwohl in der ebenfalls vom BMWi geförderten Energieberatung laut Richtlinie 11/2017 beide Varianten (Beratungsbericht und individueller Sanierungsfahrplan iSFP) zulässig sind und gleichwertig gefördert werden. So sind laut DEN seit 2017 über 70 % aller Beratungsberichte nicht mit der Druckapplikation erstellt worden. Insbesondere bei Sanierungen zu einem Effizienzhaus in einem Schritt werden nach wie vor mit der klassischen Berichterstellung bearbeitet.
Die Beschränkung auf die mit der Druckapplikation erstellten iSFP beim BAFA-Antragsverfahren halten die DEN-Vorstände Dipl.-Ing. Marita Klempnow und Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker für bürokratisch und nicht zielführend. „Damit werden nur Mitnahmeeffekte gefördert und bereits jetzt werben einige Hersteller damit, schnell noch einen iSFP zu erstellen, zumal die Reihenfolge der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verpflichtend ist“, berichtet Dannecker.
Der DEN-Vorschlag: Energieberatererklärung
Das DEN schlägt eine Energieberatererklärung vor. In einem Formular können die Beratenden somit die empfohlenen Maßnahmen aus dem Beratungsbericht oder iSFP bestätigen und eine fachgerechte Durchführung der Beratung versichern. Klempnow: „Damit würde sich auch der Prüfprozess beim BAFA, und zukünftig bei der KfW, deutlich vereinfachen und diese zusätzlichen Erklärungen gibt es heute schon als Instrumente für die Umsetzung der Förderungen, z.B. die Unternehmererklärung oder die zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale.“
Zeitnah braucht es in jedem Fall eine Praxislösung für das Verfahren zum iSFP-Bonus, um Entscheidungssicherheit für Modernisierer und Planer zu ermöglichen. GLR
Download: DEN-Position – Bonus für iSFP in BEG. Die Energieberatererklärung