Bei Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK kamen in Frühjahr und Frühsommer vermehrt Fragen zu Auslegung und Handhabung der Regelwerke für Biomethan im GEG und BEG auf. Deren Beantwortung war für die Anwendungspraxis wesentlich, insbesondere wenn Biomethan aus dem Ausland bezogen wird. Gemeinsam mit der B.KWK und dena und ASUE e.V. haben wir deshalb eine Anfrage an das BMWi gerichtet, die nun von Ministeriumsseite beantwortet wurde und Klarheit für den Einsatz von Biomethan schafft.
Laut dem BMWi sind die wichtigste Ausführungen dabei:
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