Anfang März wurde die neue Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit sofort in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind nun auch Energieagenturen. Die Richtlinie wurde anlässlich eines Zuständigkeitswechsels der Ministerien geändert. Anträge können weiterhin beim Bafa gestellt werden. Auf der Bafa-Internetseite sind auch Checklisten und Merkblätter zum Förderprogramm verfügbar.
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