Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) hat sich als erfolgreiches Förderinstrument bewährt. Zwischen 2008 und 2013 wurden insgesamt mehr als 6000 Projekte in fast 3000 Kommunen gefördert. Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden durch die novellierte Richtlinie wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte beantragen. Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine sogenannte Einstiegsberatung beantragen – auch wenn ein Teilkonzept bereits vorliegt. Kommunen, die bereits einen Schritt weiter sind, können Klimaschutzkonzepte und themenbezogene Teilkonzepte fördern lassen. Neu geschaffene Stellen von Klimaschutzmanagern werden ebenso bezuschusst. Auch einzelne, ausgewählte sowie investive Maßnahmen werden finanziell unterstützt. Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz bietet auch zu weiteren Förderangeboten im kommunalen Klimaschutz eine ausführliche Beratung.
http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen, https://www.klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk