Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, bei der CO2-Bepreisung im Wärmebereich mehr Augenmerk auf soziale Gerechtigkeit zu lenken. In vermieteten Gebäuden sollen die Vermieter die Kosten einer CO2-Bepreisung der Wärmekosten tragen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 19/24432). Diese Forderung bezieht sich auf Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse. Bei steigendem CO2-Preis soll es den Abgeordneten zufolge Härtefallregelungen für Kleinvermieter geben.
Konkret wird in dem Antrag gefordert:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Umlage der CO2-Bepreisung im Wärmebereich nach dem Verursacher-Prinzip sozial gerecht wie folgt auszugestalten:
a. Vermieterinnen und Vermieter tragen die Kosten der CO2-Bepreisung der Wärmekosten in vermieteten Gebäuden (sowohl bei Wohnraum- als auch bei Gewerbemietverhältnissen);
b. in Sonderfällen wie der vom Mieter oder Mieterin betriebenen Gasetagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern besteht ein Erstattungsanspruch in der vollen Höhe der CO2-Preis-Abage des Mieters gegenüber dem Vermieter;
c. in Sonderfällen von Wärme-Contracting (Direct- oder Full-Contracting) trägt der Vermieter oder die Vermieterin den Anteil des CO2-Preises;
d. Wärmelieferanten werden gesetzlich verpflichtet, den CO2-Preis gesondert in der Brennstofflieferantenrechnung auszuweisen;
e. bei steigendem CO2-Preis muss eine Härtefallregelung für Klein- und Kleinstvermietenden eingeführt werden;
f. eine möglichst unbürokratische Kategorisierung für Gebäudetypen anhand des tatsächlichen und Nutzer und Nutzerinnen unabhängigen Energiebedarfes zu erarbeiten, auf dessen Basis eine variable Verteilung des CO2-Preises ab 2026 ermöglicht wird;
2. die Rahmenbedingungen für energetische Modernisierung im Gebäude-bestand entsprechend dem Drittelmodell auszugestalten. Das Drittelmodell basiert auf einer Teilung der Übernahme der Kosten von Modernisierungen zwischen Vermietenden, Mietenden und dem Staat. So kann eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf Mieterinnen und Mieter auf 1,5 Prozent sowie Warmmietenneutralität durch eine Umstrukturierung und Erhöhung der Fördermittel sowie die staatliche Übernahme von Härtefallen, erreicht werden;
3. die öffentliche Förderung für eine ökologische und soziale Gebäudesanierung im Sinne des Aktionsplans Faire Wärme im Bundeshaushalt deutlich zu erhöhen, zielgruppengerecht und zielgenau auszugestalten um Investitionen in klimaschützende Investitionen zu erleichtern. Dabei gilt es insbesondere einen Förderbonus für CO2-neutrale Heizungen einzuführen und die serielle Sanierung zu fördern.“
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