Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ wird fortgeführt. Die neue Förderrichtlinie ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten und läuft bis Ende 2019. Eine wichtige Änderung ist die Anhebung des maximalen Förderbetrags von 800 Euro auf 1 200 Euro für die Energieberatung von Unternehmen mit maximal 10 000 Euro Energiekosten pro Jahr. Damit sollen die bislang geringen Antragszahlen in diesem Fördersegment erhöht werden. Mit der neuen Richtlinie entfällt die Pflicht, einen Zahlungsnachweis der Beraterkosten im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens einzureichen. Das BAFA wird in Zukunft nur in begründeten Einzelfällen und stichprobenweise Zahlungsnachweise anfordern. Mittlerweile sind für das Förderprogramm 1 500 Energieberater zugelassen. Die durchschnittliche Antragsbearbeitungsdauer beim BAFA betrug im Jahr 2015 ein bis zwei Tage. Teilweise läuft die Einreichung der Verwendungsnachweise seitens der Antragsteller jedoch schleppend. Nach Angaben des BAFA sind die Erfahrungen mit den eingereichten Energieberatungsberichten grundsätzlich positiv, oftmals wird jedoch vergessen, die Berechnungsgrundlagen dem Energieberatungsbericht beizufügen. Mit der neuen Richtlinie wurden zudem Ziele definiert: es wird eine Energieeinsparung von 10 bis 20 % pro beratenes Unternehmen angestrebt, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh durch das Förderprogramm zu erzielen. Außerdem soll die Qualität der Energieberatungen und die Umsetzungsquote von 1,7 auf 3 Energieeffizienzmaßnahmen pro beratenes Unternehmen gesteigert werden.
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BAFA Neue Förderrichtlinie für Energieberatung im Mittelstand
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