Für Mini-KWK-Anlagen gelten seit dem 1. Januar 2015 verbesserte Förderkonditionen über die Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel Mini-KWK-Richtlinie). Vor allem im kleinen Leistungsbereich wurden die Zuschüsse deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Die Förderung soll eine besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme anreizen. Förderfähige Mini-KWK-Anlagen müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen. Die Primärenergieeinsparung gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme und Strom muss bei Anlagen bis 10 kWel mindestens 15 % und bei Anlagen von 10 bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Das BAFA hat eine Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht, die einen Überblick zu den zuschussfähigen Anlagen sowie zur Höhe der Förderung gibt.
http://www.bafa.de Kraft-Wärme-Kopplung