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BAFA Förderung für hocheffiziente Querschnittstechnologien neu aufgelegt

Mit der neuen Förderrichtlinie vom 10. Mai 2016 wird das Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien bis zum Ende des Jahres 2019 fortgeführt. Nun sind auch große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten antragsberechtigt, neben Ersatzinvestitionen sind auch Neuanschaffungen förderfähig. Ein weiterer Fokus wird auf unternehmensinterne Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Nutzung von Abwärme gelegt. Das Förderprogramm umfasst zwei Verfahrensarten: Einzelmaßnahmen sowie die Optimierung technischer Systeme. Als Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von Anlagen bzw. Aggregaten ab 2000 Euro mit einem Förderbetrag bis zu 30 000 Euro je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Neben den bisher geförderten Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger) werden zusätzlich Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsmaßnahmen sowie die Dämmung industrieller Anlagen bzw. Anlagenteile teilfinanziert. Bei der Optimierung technischer Systeme werden wie bisher Maßnahmen aus einem unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzept gefördert, wenn eine Energieeinsparung von 25 % erzielt wird. Auf den bisher erforderlichen Einsatz von mindestens zwei Querschnittstechnologien wird verzichtet. Stattdessen muss die Investition die Schwelle von 20 000 Euro erreichen. Die Investitionen werden mit einem Förderbetrag von bis zu 100 000 Euro bzw. 150 000 Euro (mit industriellen Pumpensystemen) bezuschusst. Weitere Informationen und die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum 31.12.2015 a ...

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