Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister alle Aufgaben, die bei einer Sanierung zum klimafreundlichen Gebäude anfallen: von der Finanzierung über die Planung bis zur Betriebsführung. Knapp eine Million Euro stehen nun beim neuen Förderbaustein ProECo im Programm Klimaschutz-Plus 2021/2022 für eine qualifizierte Beratung aus Landesmitteln bereit. Die Förderanträge entsprechen dem standardisierten Vorgehen der KEA-BW. Demnach müssen sie ein Beratungsangebot zum Contracting-Projekt, den abgeschätzten Investitionsumfang und die erwartete CO2-Einsparung aller Maßnahmen enthalten.
„Wer einen Förderantrag bei der L-Bank stellen möchte, darf mit förderfähigen Maßnahmen bereits vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids starten“, stellt Doris Andresen, Projektleiterin im KEA-BW Kompetenzzentrum Contracting heraus. Diese Regelung sei wegen des verspäteten Programmstarts bei Klimaschutz-Plus neu. Die Contracting-Beratung kann somit direkt nach Antragstellung beginnen, um energetische Sanierungsaufgaben zügig umsetzen zu können.
Für hohe Förderung: Sanierungsmaßnahmen bündeln
„Die Förderhöhe aus ProECo ist von der CO2-Einsparung abhängig“, erklärt Doris Andresen weiter. Daher rät sie den Verantwortlichen von Städten, Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften und sozialen Einrichtungen ihre Sanierungsmaßnahmen zu bündeln. So erzielen sie eine möglichst hohe CO2-Reduktion und können dadurch die Fördersumme maximal ausschöpfen. Immerhin stehen maximal 75 Prozent der Beratungskosten als Unterstützung bereit. Kostenersparnis und Klimaschutz gehen so für Kommunen Hand in Hand.
Mustervertrag für komplexe Projekte
„Da die Vergabeunterlagen eine wichtige Orientierung und einen Überblick über das gesamte Verfahren geben, eignen sie sich besonders für Projekte im Rahmen vom ProECo-Förderprogramm durch das Umweltministerium Baden-Württemberg“, sagt Doris Andresen. Die Expertinnen und Experten vom Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW haben diese umfangreichen Vertrags- und Verfahrensmuster zu Ausschreibungen im Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting mit ihrem Beraternetzwerk aktualisiert und juristisch prüfen lassen. Neu ist, dass es neben dem üblichen Vorgehen beim Energieliefer-Contracting jetzt einen Mustervertrag für ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren gibt, wenn es sich um komplexe Projekte mit Effizienzmaßnahmen in Gebäuden handelt.
Versierte Projektberatung empfohlen
Zum Unterlagenpaket gehören ein Vergabeleitfaden und ein Contracting-Vertrag mit zahlreichen Anlagen. All diese Dokumente sind an die Projektdetails anzupassen. Dafür empfiehlt die Landesenergieagentur Contracting-Interessierten, sich unbedingt ein erfahrenes, neutrales Projektentwicklerteam an die Seite zu holen, das über die juristische, technische und wirtschaftliche Expertise verfügt und das Projekt auch steuern kann.
Wenn Kommunen planen, öffentliche Gebäude, Quartiere, Anlagen zur Nahwärmeversorgung oder die Straßenbeleuchtung energetisch zu sanieren, können sie sich von der KEA-BW, den regionalen Energieagenturen bzw. Ingenieur- und Planungsbüros aus dem Beraternetzwerk Contracting qualifiziert beraten lassen. Damit die Partnerunternehmen im Netzwerk über das notwendige Know-how zum Aufstellen von Projektplänen verfügen, bietet die KEA-BW ihnen Coachings an. Zudem baut sie das Beraternetzwerk stetig aus. So finden Kommunen unabhängigen, fachlich kompetenten Rat, um mehr Sanierungen anzugehen und die Klimabilanz nachhaltig zu verbessern. Quelle: KEA / pgl
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