Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie zur Förderung von hocheffizienten dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bis 50 kWel und weiteren KWK-bezogenen Maßnahmen zur verbesserten Energieausnutzung erlassen. Die Förderung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen in NRW. Gefördert werden neben neuen KWK-Anlagen
- die Verbesserung vorhandener dezentraler KWK-Anlagen zu hocheffizienten KWK-Anlagen
- Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse
- Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung bis 50 kW
- Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK unabhängig von der Leistung
- Umweltstudien auf Basis der NRW-Potenzialstudie KWK sowie
- besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Errichtung von KWK-Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt.
Bei Bedarf berät die Energieagentur NRW die Antragsteller. Zudem bietet sie im Internet unter https://www.energieagentur.nrw/ ein Berechnungstool an, das als Orientierungshilfe bei der Umsetzung eines KWK-Projekts dienen kann. Die Anträge auf Förderung werden von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. Weitere Informationen unter