Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Umweltministeriums Baden-Württemberg wurde mit dem gesamten Kommunalen Programmteil sowie dem Allgemeinen Beratungsprogramm für Energiediagnosen in Nichtwohngebäuden für das Jahr 2009 neu gestartet. Im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm bleiben Fördersystematik und Förderhöhe erhalten. Gegenüber 2008 haben sich die folgenden Änderungen ergeben: Der Fördersatz wurde auf maximal 25 Prozent der Investitionen angehoben, die maximale Förderung auf 400000 Euro bzw. auf 150000 Euro bei Freizeiteinrichtungen. Förderfähig bleiben Maßnahmen an überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzten Gebäuden. Bei nicht überwiegender Wohnnutzung wird die volle Förderung gewährt; d. h. der bisherige „Flächenfaktor“ entfällt. Planungskosten werden als förderfähige Ausgaben anerkannt. Contracting-Lösungen können unter gewissen Voraussetzungen gefördert werden. BHKW-Anlagen sind erst über einer elektrischen Leistung von 50 kW förderfähig, eine Ausnutzungsdauer von mehr als 8000 Stunden wird nicht akzeptiert. Die spezifischen Emissionsfaktoren wurden aktualisiert. Angenommen werden Anträge, die einen Maßnahmenbeginn innerhalb der nächsten zwölf Monate ausweisen. Nach der Förderfrist verfallen Zuwendungen zukünftig automatisch ohne Benachrichtigung. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Programmen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für das Zweite Investitionsprogramm des Bundes (Konjunkturpaket). Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen unter
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