Im Rahmen der Antragstellung zum KfW-Effizienzhaus in den Programmen Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153) und Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151) kann die KfW ab sofort nur noch Berechnungen auf Basis der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 bzw. beim Nachweis als Passivhaus das PHPP akzeptieren. Im Rahmen der Prüfungen von Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus nach der DIN V 18599 hat sich herausgestellt, dass die Berechnungsergebnisse in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich stark voneinander abweichen. Die Nachvollziehbarkeit der Fördermittelvergabe ist für die KfW und letztlich auch für den Bauherren von elementarem Interesse. Daher kann die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden. Die KfW hat den zuständigen Fachverband aufgefordert, umgehend auf eine Qualitätsverbesserung bei den Herstellern der Softwarelösungen hinzuwirken.