Die KfW Förderbank hat über Neuerungen informiert. Die Zuständigkeit für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurde vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übertragen.
KfW-Energieeffizienzprogramm
Für Programm-Nr. 242, 243, 244 wird ab dem 1. Mai 2014 mit der neuen EnEV die DIN V 18599: 2011-12 zur Berechnungsgrundlage für den Jahresprimärenergiebedarf. Bis zum 31. Juli 2014 werden noch Berechnungen nach DIN V 18599:2007 akzeptiert, die Sachverständige bis zum 30. April erstellt haben.
Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren
Zum 1. Juni werden die Merkblätter in diesen Programmen erneuert. Die KfW hat außerdem Änderungen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) angekündigt. Die Leistungen für die Planung und Begleitung des Bauvorhabens nach den neuen Technischen Mindestanforderungen für Energieeffizient Sanieren ab dem 1. Juni 2014 werden weiterhin mit einem Baubegleitungszuschuss gefördert.
Neuerungen bei der Antragsstellung
Ab 1. Juni ist die Erstellung der „Online-Bestätigung zum Antrag“ bzw. des „Online-Antrags“ nur noch für Energieberater möglich, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Dies wird über einen gesonderten Log-In der Online-Anwendung „EBS-Prüftool“ umgesetzt. Eine neue Version des EBS-Prüftools sowie Bearbeitungshinweise zur Verfügung unter http://www.kfw.de/prueftool. Das bisherige EBS-Prüftool kan ...