Für das Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) sind seit 1. Juni 2014 ein neues Merkblatt sowie ein neues Antragsformular gültig. Wie bisher ist eine Eintragung des Sachverständigen in die Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Förderprogramme der KfW“ sowie die vorhabensbezogene Unabhängigkeit erforderlich. Die Anforderungen an die Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu den Merkblättern „Energieeffizient Sanieren“ (151/152, 430) definiert. Die neue Anlage zum Merkblatt Baubegleitung „Liste der förderfähigen Leistungen“ enthält zusätzliche Leistungen des Sachverständigen. Dabei können auch Leistungen von weiteren Fachplanern gefördert werden, wenn diese vom Sachverständigen bestätigt werden. Die „Liste der förderfähigen Leistungen“ gilt als Orientierung und ist nicht abschließend. Nicht mehr förderfähig ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erneuerung von Heizungsanlagen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programm 167).
EBS-Prüftool – Übergangsregelung
Das bisherige EBS-Prüftool konnte für die Antragstellung nur noch bis 31. Mai 2014 genutzt werden, wobei Anträge daraus noch bis zum 30. September 2014 gestellt werden können. Dabei ist die zum 1. Juni 2014 geänderte Ermittlung des Förderhöchstbetrages in „Energieeffizient Sanieren“ auf Basis der „Wohneinheiten nach Sanierung“ zu beachten ...