Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote nachhaltig unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 1. Januar 2012 entsprechend ausgebaut werden. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang 10 Mio. auf 25 Mio. Euro angehoben werden. Darüber hinaus werden Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. Euro und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten. Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann auch einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten. Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 1. Januar 2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro soll ebenso deutlich erhöht werden. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können aktuell Förderdarlehen mit Zinssätzen von 1 % p.a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 %beantragt werden. Zudem soll ab 2012 die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz vereinfacht werden.