Die KfW hat in den vergangenen Wochen Änderungen in mehreren Programmen bekanntgegeben. Einige davon sind im Folgenden zusammengefasst.
Umwidmung von Nichtwohnflächen
Die Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen wurde vereinfacht. Zukünftig sind energetische Maßnahmen oder Maßnahmen zum Barriereabbau im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen förderfähig, sofern die Nutzungsänderung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht und als Sanierung einzuordnen ist (Programm-Nr. 151/152, 153, 159, 430).
Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum
Seit 1. September bietet die KfW das Programm „IKU – Barrierearme Stadt“ an, das auf den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum, in kommunalen Verkehrsanlagen und Sportstätten sowie in Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur ausgerichtet ist (Programm-Nr. 234).
Parallel hat die KfW ein gleiches Angebot für Kommunen (IKK – Barrierearme Stadt) gestartet (Programm-Nr. 233).
Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
Das Programm „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programm Nr. 157) wurde zum 1. September umbenannt in „Energieeffizient Sanieren – Soziale Organisationen“. Die KfW teilt mit, dass in der Kommunikation ausschließlich auf die neue Programmbezeichnung Bezug genommen wird. Dies gilt auch für bestehende Kredite.
Die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infra-struktur wurde zum 1. September ausgeweitet und verbessert. So werden f&uu ...