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Bundestag

Wärmegesetz verabschiedet

Am 6. Juni hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das neue Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die Liberalisierung des Messwesens bei Strom und Gas und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) verabschiedet. Entgegen des ursprünglichen Ansatzes ist im sogenannten Wärmegesetz die Nutzung Erneuerbarer Energien nur für den Neubau vorgeschrieben, im Altbaubereich können die Bundesländer eigene Vorschriften erlassen. Die Regelungen des baden-württembergischen Wärmegesetzes für Neubauten werden ab dem 1. Januar 2009 durch die Regelungen des Bundesgesetzes abgelöst. Für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg werden zum 1. Januar 2010 die Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes der Landesregierung wirksam. Ein ursprünglich im Entwurf des Bundesgesetzes enthaltener Ausschluss von Bundesfördermitteln für die baden-württembergischen Pflichtvorgaben wurde durch die Integration von Ausnahmeregelungen nicht wirksam, sodass dort diese Fördergelder weiter in Anspruch genommen werden können. Weitergehende Förderungen, beispielsweise über die KfW, sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

https://www.bundestag.de/

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