Am 6. Juni hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das neue Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die Liberalisierung des Messwesens bei Strom und Gas und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) verabschiedet. Entgegen des ursprünglichen Ansatzes ist im sogenannten Wärmegesetz die Nutzung Erneuerbarer Energien nur für den Neubau vorgeschrieben, im Altbaubereich können die Bundesländer eigene Vorschriften erlassen. Die Regelungen des baden-württembergischen Wärmegesetzes für Neubauten werden ab dem 1. Januar 2009 durch die Regelungen des Bundesgesetzes abgelöst. Für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg werden zum 1. Januar 2010 die Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes der Landesregierung wirksam. Ein ursprünglich im Entwurf des Bundesgesetzes enthaltener Ausschluss von Bundesfördermitteln für die baden-württembergischen Pflichtvorgaben wurde durch die Integration von Ausnahmeregelungen nicht wirksam, sodass dort diese Fördergelder weiter in Anspruch genommen werden können. Weitergehende Förderungen, beispielsweise über die KfW, sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.