Der Bundesrat hat Mitte Oktober der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit einigen – überwiegend klarstellenden – Maßgaben zugestimmt. Vor dem Inkrafttreten muss die geänderte Verordnung nun erneut vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundestag beschlossen werden. Durch die Novellierung soll insbesondere der Feinstaubausstoß aus kleinen Festbrennstofffeuerungen reduziert werden. Künftig wird darum die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, ist über eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung möglich. Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Ansonsten unterliegen sie einem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen.https://www.bmuv.de/