Bund und Länder haben sich auch im zweiten Anlauf des Vermittlungsausschusses nicht auf einen Kompromiss zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ einigen können und das Gesetz vertagt. Grund für die Vertagung ist, dass weiterhin keine Einigung über die Verteilung der direkt mit dem Gesetz in Verbindung stehenden Mindereinnahmen bzw. über eine Kompensation für die Länder und Kommunen gefunden werden konnte. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Die Politik fördert mit dieser fortgesetzten Hängepartie zurzeit weniger die energetische Gebäudesanierung, vielmehr fördert sie eine Investitionszurückhaltung, die den Klimaschutzzielen diametral entgegenläuft. Steuerliche Anreize gehören zu den entscheidenden Bausteinen, um das erhebliche Potenzial zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Wärmemarkt und die Energiesparmöglichkeiten bei Gebäuden zu heben.“