Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Richtlinie der Vor-Ort-Beratung Hinweise zu den zusätzlichen Fachkenntnissen für thermografische Untersuchungen und Blower-Door-Tests (Erläuterungen zu Ziffer 3.3 der Richtlinie) veröffentlicht. Sie legen fest, womit die „entsprechenden Fachkenntnisse“ erfüllt werden. Das Vorliegen dieser Fachkenntnisse (bzw. die Hinzuziehung eines Experten) ist vom Berater im Rahmen des konkreten Förderantrags für ein Beratungsvorhaben eigenverantwortlich zu erklären. Ein expliziter Nachweis ist dabei nicht erforderlich. Nur auf konkrete Nachfrage ist dem BAFA das Vorliegen der entsprechenden Fachkenntnisse glaubhaft darzulegen, z.B. durch die Vorlage einer Teilnahmebestätigung an Aus-/Weiterbildungsmaßnahmen oder die Angabe von Referenzprojekten.