Seit dem 15. August 2012 gelten neue „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm bzw. MAP). Bessere Förderkonditionen sollen neuen Schwung in die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bringen. Das BAFA hat die neuen Konditionen mit folgender Devise überschrieben: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“. In den zwei MAP-Programmteilen werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Investitionszuschüssen sowie für große Gebäude und Anlagen für die gewerbliche Nutzung (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert. Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen beide Programmteile. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
BAFA-Teil (Investitionszuschüsse)
Bei Solarkollektorflächen bis 40 m2 sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleich ...