Die Forderung nach einem Luftdichtheitskonzept hat ihren Ursprung wohl in der DIN 4108-7 [1]. Dort heißt es: „Beim Herstellen der Luftdichtheitsschicht ist auf eine sorgfältige Planung, Ausschreibung, Ausführung und Abstimmung der Arbeiten aller am Bau Beteiligten zu achten.“ Neben vielen meist kleineren Fördergebern hat sich mittlerweile auch die KfW-Bankengruppe diesen Gedanken im Grundsatz zu eigen gemacht und fordert von ihren baubegleitenden Sachverständigen entsprechende Leistungen ein [2]. Und das nicht nur für Neubauten und umfassende Sanierungen, sondern auch für Einzelmaßnahmen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass sich nur auf diesem Weg der Anspruch der EnEV an eine nach anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässige, wärmeübertragende Umfassungsfläche zuverlässig realisieren lässt [3].
Zwei Irrtümer beim Thema Gebäudeluftdichtheit
Vielfach ist die Sichtweise auf luftdichtes Bauen von zwei Irrtümern geprägt. Irrtum Nummer Eins ist die Ansicht, luftdichte Bauweise und (erfolgreiche) Dichtheitsprüfung seien gleichzusetzen. Werden bei einer EnEV-Schlussmessung, also ganz am Ende der Bauphase, die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten, bedeutet dies aber noch lange nicht, dass man die grundlegende Vorgabe einer luftundurchlässigen Gebäudehülle auch erreicht hat. Das Einhalten von Grenzwerten kann höchstens ein Indiz dafür sein, wie dicht die Gebäudehülle ist. Wo und in welcher Dimension Leckagen noch vorhanden sind, kann aus dem bei der Dichtheitsprüfung ermittelten n50- oder q50-Wert nicht abgeleitet werden. Denn hundertp ...
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