Wird eine feuchtegeführte, ventilatorgestützte Lüftungsanlage, die auf Lüftung zum Feuchteschutz ausgelegt ist, auf einen Sollwert von 50 % relative Luftfeuchte (im Abluftvolumenstrom) eingestellt, so entspricht dies bei 20 °C einem absoluten Feuchtegehalt von ca. 7 g/kg.
Außenluftfeuchte
Abb. 2 zeigt, dass dann beispielsweise für den Standort Potsdam in 46 % der Zeit im Jahr dieser Feuchtegehalt in der Außenluft überschritten wird. Der Ventilator wird dann auf maximale Leistung gehen, der Sollwert kann jedoch nicht erreicht werden, weil es draußen feuchter ist, als es die Sollwerteinstellung innen vorgibt. Während der Heizperiode wird dann auch „nutzlos“ kalte (oder vorgewärmte) Luft in die Nutzungseinheit gefördert und der Energieverbrauch für die Erwärmung dieser Luftmenge unnötig erhöht.
Bei der Sollwerteinstellung von 50 % rF geht man von einem thermisch behaglichen Zustand aus. Das ist aber bei dieser Lüftungsanlage nicht das Ziel der Auslegung. Ziel ist hier, die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz sicherzustellen, um Schimmelpilzbildung und Bauschäden zu vermeiden. Folglich muss sich die Sollwerteinstellung (xSoll) nach dem kritischen Feuchtegehalt (xkrit) richten, dessen Berechnung in [2] angegeben wird. Ermittelt sich dieser z. B. zu 10 g/kg, ist für das Beispiel Potsdam immer noch in 18 % des Jahreszeitraums die Außenluftfeuchte höher, als der zulässige Grenzwert innen (Abb. 2).
Optimale Voraussetzungen zur Steuerung der Lüftungsanlage würden vorliegen, wenn zusätzlich ein Außenfeuchtefühler vorhanden ...
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