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Gutes Geld für gute Luft

Das Marktanreizprogramm fördert eigentlich das Heizen mit erneuerbaren Energien. Nun hat der Gesetzgeber auch Lüftungsgeräte inklusive Wärmerückgewinnung in den Katalog förderwürdiger Anlagen aufgenommen. Für sie gibt es bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Lüftungssysteme kombiniert mit förderfähigen Wärmepumpenanlagen funktionieren und „diese Komponenten regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden“, wie es das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Merkblatt zu den förderfähigen Kosten vom 26. März 2020 formuliert hat. Um den Begriff des regelungstechnisch gemeinsamen Betriebs hatte es eine Diskussion gegeben. Als nicht näher definiert bezeichneten ihn der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) in einer gemeinsamen Presseerklärung am 21. April 2020. In dem öffentlichen Papier schlugen sie Anforderungen für den gemeinsamen Betrieb einer Wärmepumpe und einer Lüftungsanlage vor, die als Fördervoraussetzung dienen könnten. Das BAFA hat sie größtenteils übernommen und in seinem Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen vom 8. Juni 2020 anders formuliert veröffentlicht. Bild: Wolf Die CHT-Haustechnikzentrale profitiert dank einer neuen Regelung vom BAFA-Förder­topf für erneuerbares Heizen. Wie die Kombination realisiert sein kann Demnach lässt sich der regelungstechnisch gemeinsame Betrieb über verschiedene Ansätze realisieren. Sowohl Wärmepumpe als auch Lüftungsgerät werden über einen gemeinsamen Regler gesteuert, mit dem sie entweder über ein Kabel oder kabellos verbunden sind. Werden die Anlagen von eigenen Reglern ...

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